Neues von den Aufsichtsbehörden...

Neu: Pressemitteilung: Veröffentlichung des 33. Tätigkeitsberichts 2023

Datenschutz schafft Vertrauen. Das gilt gerade auch für digitalisierte Verwaltungsprodukte - erst recht, wenn sie unter Einsatz Künstlicher Intelligenz hergestellt werden. Bayerische öffentliche Stellen sollten dies bereits bei der Planung von Angeboten, spätestens aber bei der Beschaffung der nötigen IT-Unterstützung bedenken. Alle schönen neuen Projekte können nämlich nur dann zum - auch politischen - Erfolg werden, wenn sie bei den Verwaltungskundinnen und Verwaltungskunden Akzeptanz finden. Dafür müssen sie einfach zu handhaben, sicher und eben vertrauenswürdig sein - dies insbesondere mit Blick auf die für das Datenschutzrecht zentrale Frage der Zweckbindung. Ob die Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen gegenwärtig in eine zielführende Richtung fortentwickeln, erscheint gerade bei dem auszumachenden Trend weg von Einwilligungs- und hin zu Widerspruchslösungen bereits als fraglich, bei der KI-Regulierung vor den nationalen Umsetzungsleistungen noch als offen. In meinem 33. Tätigkeitsbericht 2023 kann ich diese grundlegenden datenschutzpolitischen Fragen gleichwohl nur abstrakt ansprechen (Beiträge Nr. 1.1.2 und 1.2), ist der aufsichtsbehördliche Alltag doch weithin von gegenständlicheren Problemen geprägt. ...

Was ist eigentlich...

ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Ein organisationsweites Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten . Mehr...

Anonym

Anonymität bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe nicht identifiziert werden kann. Speziell im Datenschutz Mehr...

Ransomeware

Schadsoftware mit der versucht wird vom Opfer Lösegeld zu erpressen.
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Der Vertreter

„Vertreter“ eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt. S.a. Art 4 Abs. 17 DSGVO.